Hier bekommst Du den schnellen Überblick:
Was Du mit Klasse B fahren darfst, wie BF17 funktioniert und welche Unterschiede es zwischen B197 und B78 gibt – plus ein kurzer Ablauf zur Ausbildung.

Das ist die Grundlage – BF17, B197 und B78 sind Varianten innerhalb der Klasse B.

  • PKW bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse
  • Bis zu 8 Sitzplätze zusätzlich zum Fahrersitz
  • Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse
  • Schwererer Anhänger möglich, wenn die Kombination insgesamt max. 3.500 kg bleibt

Praktische Ausbildung und Prüfung wird auf einem Schaltwagen absolviert.

Gut zu wissen: Mit der Ausbildung zur Führerscheinklasse B sind auch AM und L mit abgedeckt.

  • Du kannst die Klasse B bereits mit 17 Jahren machen – fahren darfst Du bis 18 Jahren aber nur mit eingetragener Begleitperson.
  • Nach der bestandenen Prüfung bekommst Du zunächst eine Prüfungsbescheinigung (als Führerscheinersatz).
  • Die Prüfungsbescheinigung gilt grundsätzlich nur in Deutschland

mehr Details zum begleiteten Fahren findest du hier auf der Seite vom ADAC.

Beides gehört zur Klasse B – der Unterschied liegt in der Getriebe-Regelung.

Mit B197 kombinierst Du Ausbildung auf Schalt- und Automatikgetriebe. Die Prüfung kann auf Automatik stattfinden – trotzdem darfst Du danach uneingeschränkt Schalter fahren.

Hierbei müssen in der Ausbildung mindestens 10 Fahrstunden à 45 Minuten auf dem Schaltwagen stattfinden.
Bei uns wird der Großteil dieser Ausbildung auf dem Schaltwagen absolviert. Damit stellen wir sicher, dass Du später keine Probleme beim Schalter fahren hast. Die Prüfung wird entspannt mit Automatik absolviert.

Der einzige Nachteil von B197 ist, dass die „Schalter-Freigabe“ nur für Klasse B gilt. Wenn Du vorhast später BE (große Anhänger), C (LKW) oder D (Bus) zu machen und die Prüfung auf Automatik ablegst, bekommst Du dafür eine Automatikbeschränkung (Schlüsselzahl 78). Vermeiden kannst Du das, indem Du die Prüfung für BE/C/D auf Schaltgetriebe fährst oder den 197 Eintrag mit einer Schaltprüfung entfernst.

Mehr Details zu B197 findest du hier auf der Seite vom ADAC.

Bei B78 machst Du Ausbildung und Prüfung nur auf Automatik. Im Führerschein steht die Schlüsselzahl 78 – damit darfst Du nur Automatikfahrzeuge fahren.
Der Vorteil hierbei ist, dass die Ausbildung in der Regel schneller und kostengünstiger ist, da keine Schalterausbildung nötig ist.

Wenn Du später doch Schalter fahren willst, gibt es Möglichkeiten zum Umstieg (z. B. durch Erlangung von B197 – Hierbei wäre keine erneute Prüfung nötig).

  1. Anmeldung & Planung (inkl. Unterlagen/Antrag) – siehe Anmeldung
  2. Theorie (Unterricht + Lernen) → Theorieprüfung
  3. Praxis (Übungsfahrten + Sonderfahrten)
  4. Praktische Prüfung

Pflicht-Theorie (Ersterwerb): 12 Doppelstunden Grundstoff + 2 Doppelstunden Zusatzstoff.

Pflichtfahrten (Sonderfahrten) Klasse B:

  • 5 Fahrstunden à 45 Minuten Überland (Bundes-/Landstraße)
  • 4 Fahrstunden à 45 Minuten Autobahn
  • 3 Fahrstunden à 45 Minuten Dämmerung/Dunkelheit